Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir sind gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verpflichtet, Sie mit dem "Informationsbogen für den Einleger" über die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich bis zu 100.000 EUR zu informieren.
Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind Ihre Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt. Unabhängig von der Einlagensicherung bleibt die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie bisher bestehen. Deren Aufgabe ist es, Insolvenzen und somit Entschädigungsfälle zu vermeiden.
Informationsbogen für den Einleger
Mit freundlichen Grüßen
Raiffeisenbank Donau-Heuberg eG