Auslandsreise-Krankenversicherung

Sorgenfrei ins Ausland reisen – einfach genießen

Wenn Sie dieses Jahr mindestens eine Reise ins Ausland planen, dann denken Sie an die Auslandsreise-Krankenversicherung. Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) können Sie Ihren Urlaub entspannt genießen und wissen, dass für den Fall der Fälle alle Behandlungskosten abgesichert sind. Auch für die Bergung oder den Rücktransport nach Deutschland ist die SDK für Sie da.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Überblick

Das leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie

Der Schutz der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt mit dem Grenzübertritt ins Ausland. Bei Erkrankung oder Unfall während Ihrer Auslandsreise zahlt sie die Kosten der ärztlichen Behandlung. Zudem haben Sie freie Arzt- und Krankenhauswahl. Die SDK übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport.

Ihre Vorteile mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Im Krankheitsfall auf Auslandsreisen Übernahme der Kosten unter anderem für Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Unterbringung, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport sowie Unfall-Leistungen
  • Gilt für mehrere Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen je Reise im Kalenderjahr, bei Bedarf erweiterbar
  • Bereits ab einem Jahresbeitrag von 15,05 Euro pro Person und 37,20 Euro für die ganze Familie
  • Bei einer Dauer-Police Reduzierung des Beitrags im zweiten Jahr auf 13,45 Euro pro Person und 33,20 Euro für die Familie

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen viele Kosten nicht

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen

  • eine ärztliche Versorgung nur für Behandlungen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
  • nur entsprechend der in Deutschland geltenden Kassensätze, auch in der EU und im EWR (Das im jeweiligen Land geltende Gesundheitssystem weicht jedoch in der Regel vom deutschen ab. Je nach Wahl des Arztes oder Krankenhauses im Ausland können die Kosten wesentlich höher liegen),
  • nicht für den Rücktransport nach Deutschland.

Die Tarife der Auslandsreise-Krankenversicherung der SDK im Detail

Im Ausland abgesichert wie ein Privatpatient

Bei Auslandsreisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen am Stück übernimmt die SDK die Kosten für folgende Leistungen:

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Heilbehandlung oder zum Notfallarzt
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kranken-Rücktransport
  • Bergungskosten bis 5.000 Euro bei Unfall
  • Kosten von bis zu 12.000 Euro bei Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland
  • Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro bei Unfalltod
  • 24-Stunden-Notfrufservice

Tarife für Singles und für Familien

Je nach Bedarf bieten wir eine Single- oder Familien-Police an. Wenn Sie allein oder zu zweit verreisen, ist die Single-Police für Sie die richtige Wahl. Wenn Sie mit Kindern auf Reisen gehen, lohnt sich die Familien-Police. Für einen günstigen Pauschalbetrag sind in diesem Fall Versicherungsnehmer, Ehepartner bzw. Lebensgefährte bis zum 60. Lebensjahr und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass alle zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Besonderheiten zu Versicherungsbeginn und -dauer

  • Der Versicherungsschutz gilt für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Bei der vergünstigten Dauer-Police verlängert sich der Versicherungsschutz stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich, also per Post, Fax oder E-Mail, gekündigt wird.
  • Sie haben einen längeren Auslandsaufenthalt als 56 Tage ohne Unterbrechung vor? Dann können Sie den Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag auf maximal 730 Tage bzw. ab dem 61. Lebensjahr auf maximal 365 Tage erweitern.

Die Konditionen der SDK Auslandsreise-Krankenversicherung

Beiträge für die Single-Police für Reisen bis 56 Tage

Alter1

Jahres-Police Dauer-Police
Bis 60 Jahre
15,05 EUR 1. Jahr 15,05 EUR
ab 2. Jahr 13,45 EUR
Ab 61 Jahren
26,75 EUR 1. Jahr 26,75 EUR
ab 2. Jahr 23,85 EUR

Beiträge für die Familien-Police bis 56 Tage

Alter1

Jahres-Police

Dauer-Police
Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte bis 60 Jahre und alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren

37,20 EUR

 

1. Jahr 37,20 EUR
ab 2. Jahr 33,20 EUR

Beiträge für Reisen mit einer Gesamtdauer von mehr als 56 Tagen

Falls Sie eine Reise planen, die die Gesamtdauer von 56 Tagen überschreitet, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Hierzu müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen je Verlängerungstag und je Person folgenden Beitrag zahlen:

Alter1

 

Jahres-Police/Dauer-Police Maximale Anzahl Verlängerungstage
Bis 60 Jahre

2,00 EUR

730 Tage
Ab 61 Jahren

20,75 EUR

365 Tage

Die Werte gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Single- oder Familien-Police handelt.

Weitere Informationen zur SDK und der Auslandsreisekrankenversicherung erhalten Sie hier

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Bin ich bei Reisen über den Jahreswechsel versichert?

Ja, wenn Ihre Reise im versicherten Kalenderjahr beginnt und nicht länger als 56 Tage dauert. Schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung am besten gleich als Dauer-Police ab. So verlängert sich Ihr Versicherungsschutz Jahr für Jahr und Sie sparen sogar noch Geld dabei. Denn ab dem zweiten Kalenderjahr verringert sich der Beitrag.

Wie kann ich die SDK bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?

Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter

+ 49 711 995 220 01

erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, zum Beispiel für

  • die Benennung eines Arztes vor Ort oder
  • die Organisation und Durchführung eines Kranken-Rücktransportes.
Was muss ich nach einem Krankheitsfall im Ausland tun?

Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir

  • eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles,
  • das genaue Datum von Reisebeginn und -ende,
  • die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
  • die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
  • IBAN und BIC des Abbuchungskontos.


Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und das Geburtsdatum des Patienten,
  • Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
  • Behandlungsdaten und -dauer
  • Alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.

  1. Das Lebensjahr ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.